Kontakt

Die Geschäftsstelle der OFFENEN KIRCHE ist ansprechbar für alle Fragen, die die Mitgliedschaft in der OK betreffen oder wenn es um Mitgliedsbeiträge geht. Auch beim Thema Spenden für die OK bzw. für den AMOS-Preis sind Sie hier richtig.
Hier können Sie auch Material bestellen: Das Wahlprogramm der OK in Heftform, die Theologischen Grundlagen in Lang- bzw. Kurzfassung oder die OK-Zeitschrift "anstöße".

Geschäftsstelle OFFENE KIRCHE
Gabriele Schwarzinger
Ditzenbrunner Straße 71 
71254 Ditzingen 
Telefon 07156 6029346 

Kontakt z.B. wegen inhaltlicher Anfragen bekommen Sie zu einzelnen Vorstandsmitgliedern oder zu den beiden Vorsitzenden unter

Die Redaktionsmitglieder der OK-Zeitung bzw. der Website erreichen Sie unter

Konto OFFENE KIRCHE - Evang. Vereinigung in Württemberg:
IBAN: DE81630500000001661479
BIC: SOLADES1ULM (Sparkasse Ulm)
Dieses Konto ist für Mitgliedsbeiträge und Spenden für die OFFENE KIRCHE; bitte geben Sie jeweils den Verwendungszweck an.

Konto AMOS-Preis:
IBAN: DE55 5206 0410 0003 6901 56
BIC: GENODEF1EK (Evangelische Bank eG Stuttgart)
Dieses Konto ist für Spenden eingerichtet worden für den AMOS-Preis und für Zustiftungen.
Einzelheiten siehe unter AMOS-Preis-Stiftung .

Spenden und Mitgliedsbeiträge an die OK

Zuwendungsbestätigungen über Spenden an die OFFENE KIRCHE bzw. Spenden oder Zustiftungen an die AMOS-PREIS-STIFTUNG der OFFENEN KIRCHE  

Alle Mitgliedsbeiträge und Spenden können bei der Einkommensteuererklärung auf Nachweis steuerlich geltend gemacht werden, sie werden dann vom zu versteuernden Einkommen (bis in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte) abgezogen.
Als Nachweiskann dienen

- eine Zuwendungsbestätigung (für Spenden oder Zustiftungen) unserer Geschäftsstelle.
Diese erhalten Sie automatisch bei Beträgen höher als 200 €. Bei Beträgen bis 200 € erhalten Sie – um die Geschäftsstelle zu entlasten - eine solche Bestätigung nur auf Anforderung, da es in diesem Fall eine zweite vereinfachte Form des Nachweises gibt, die Sie selbst erbringen können:

- eine Buchungsbestätigung in Form eines Kontoauszugs (auch bei Online-Überweisungen) oder einer Bestätigung der Bank (z.B. bei Bareinzahlung; der Durchschlag des Überweisungsträgers gilt dafür nicht!). Aus der Bestätigung muss hervorgehen, dass es sich um eine Spende oder eine Zustiftung oder einen Mitgliedsbeitrag handelt, ferner die Namen der Spendenden und der Empfängerin (OFFENE KIRCHE) und jeweils deren Kontonummer sowie das Buchungsdatum – was üblicherweise auf jedem Kontoauszug zu finden ist.

Zusätzlich zur Buchungsbestätigung ist ein Beleg der OFFENEN KIRCHE in der hier folgenden Form nötig:

"Die Offene Kirche – Evangelische Vereinigung in Württemberg – ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Leonberg vom 21.06.2021 als Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken im Sinn der §§ 51 ff AO dient."

Wenn Sie diesen (fett geschriebenen) Text kopieren bzw. von der Homepage herunterladen, haben Sie einen solchen Beleg der OFFENEN KIRCHE als Beilage zur Buchungsbestätigung.